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Um Kosten und redaktionellen Aufwand bei der Druckvorbereitung unserer Publikationen so niedrig wie möglich zu halten, bitten wir Sie mit Nachdruck, das Merkblatt für Autorinnen und Autoren der Palilia-Reihe (PDF) aufmerksam durchzulesen und bei der Abfassung des Manuskripts sorgfältig zu beachten.
Manuskripte sind bitte vollständig und satzfertig zur Begutachtung vorzulegen. Dies gilt gleichermaßen für Text, Anmerkungen, Abbildungen, Beilagen, Legenden, Abbildungsnachweise etc. Die Verantwortung für den Inhalt und die Korrektheit der Zitate sowie für die Klärung der Bildrechte und die Einholung der Publikationsgenehmigungen trägt der Verfasser. Der Redaktionsablauf beginnt erst mit der Einreichung des kompletten Manuskripts.
Eingereichte Manuskripte, die nicht den allgemeinen sprachlichen Standards und formalen Vorgaben entsprechen, werden von der Redaktion mit der Bitte um Angleichung an die aktuellen Richtlinien des DAI vor der Weitergabe an die Gutachter zur Überarbeitung an die Autorin/den Autor zurückgesandt.
Das Konzept der Reihe sieht handliche, einheitliche und gut lesbare Werke vor, die eine maximale Anzahl von 300 Seiten (ca. 650.000 Anschläge (mit Leerzeichen), max. 100 Abbildungen) nicht überschreiten. Arbeiten, die im Wesentlichen nur aus einem Katalog bestehen, können daher nicht als Band der Palilia gedruckt werden. Ebenso ist es nicht möglich, ein Werk in zwei Bänden zu publizieren.
Falls Kongressakten als Sammelband in der Palilia-Reihe veröffentlicht werden, sammelt und redigiert der jeweilige Herausgeber des Bandes die einzelnen Beiträge und gibt ein einheitliches Zitiersystem (vgl. Merkblatt für Autorinnen und Autoren) vor. Sammelbände sind von den Herausgebern vollständig und satzfertig bei der Redaktion einzureichen. Dies gilt auch in diesem Fall gleichermaßen für Text, Anmerkungen, Abbildungen, Beilagen, Legenden, Abbildungsnachweise etc.
Wir bitten darum, zur Kenntnis zu nehmen, dass die Aufnahme des Werkes in die Palilia-Reihe und seine Integration in die Bandzählung erst nach der externen Begutachtung des Manuskriptes erfolgen kann. Diese wiederum kann erst nach der Einreichung eines vollständigen und satzfertigen Manuskriptes erfolgen.
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